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Aus dem Marktgemeinderat

Sitzung des Marktgemeinderats vom 24.03.2009

Artikel vom 29.04.2009

Sitzung des Marktgemeinderats vom 24.03.2009

Die Genehmigung der Niederschrift vom 17.03.2009 - Tagesordnungspunkt (TOP) 0 - wurde vertagt, da einige Mitglieder des Gremiums erst in der Sitzung eine Abschrift erhielten und somit nicht die Möglichkeit hatten, diese inhaltlich zu prüfen. Anschließend gab 1. Bürgermeisterin Feuerbach folgenden zur Genehmigung freigegebenen Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.03.2009 bekannt:

„TOP 7: Besetzung der Stelle für die Öffentlichkeitsarbeit mit Bewerbervorstellung

Beschluss: Der Marktgemeinderat beschließt, die ausgeschriebene Stelle (10-Wochen-Stunden) für die Öffentlichkeits-, Presse- und Kulturarbeit der Gemeinde ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt an Herrn Fernando H. Gabel zu vergeben. Das Arbeitsverhältnis ist zunächst auf zwei Jahre befristet.“

In TOP 1 wurden die Maßnahmen zur Beantragung im Rahmen des Konjunkturpakets II verabschiedet. Die Berechnungen und Nachweise für die energetische Modernisierung der Gebäudehülle und der Energietechnik von Rathaus und Grundschule wurden durch das Ingenieurbüro Rosel erstellt. Demnach steht den Gesamtinvestitionskosten von rd. 951.121,-- € für die Grundschule eine Einsparung an Brennstoffkosten in Höhe von 7.795,-- € / Jahr gegenüber (beim max. Fördersatz (87,5%) verbleibt für die Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von rd. 118.891,-- €), beim Rathaus ist mit einer Einsparung an Brennstoffkosten in Höhe von 1.922-- € / Jahr zu rechnen bei Gesamtinvestitionskosten von rd. 453.853,-- € (beim max. Fördersatz (87,5%) verbleibt für die Gemeinde ein Eigenanteil in Höhe von rd. 56.732,-- €). Das Gremium beschloss, im Rahmen des Konjunkturpaket II in 1. Priorität für die Schule und in 2. Priorität für das Rathaus entsprechende Förderungen zu beantragen. Vor Antragstellung soll noch überprüft werden, ob die Gesamtinvestitionskosten reduziert werden können.

Mit dem Ausbau der Lehmgrubenstraße und der Entscheidung über die Ausbauvariante beschäftigte sich TOP 2. Lastplattendruckversuche im Februar 2009 bestätigten eindeutig die geringe Tragfähigkeit des Untergrundes. Das überzeugte die Anlieger der Lehmgrubenstraße von der Notwendigkeit der Einbringung einer Stabilisierungsschicht. Herr Holm vom Planungsbüro Auktor unterstrich noch einmal besonders, dass viele Punkte gegen ein kostengünstigeres Provisorium sprechen. Die Kosteneinsparung stehe in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Risiken; zusätzliche Straßenschäden seien zu befürchten. Daher beschloss der Marktgemeinderat, dass die Ausbauvariante II mit Multifunktionsstreifen, jedoch nicht mit einem Pflasterbelag, sondern mit einem farbig abgesetzten Asphaltbelag ausgeführt werden soll.

Um den Erlass einer neuen Gebührenordnung für die Mittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2009/2010 ging es in TOP 3. Bis einschl. des Schuljahres 2007/2008 wurde die Mittagsbetreuung an der Grundschule schultäglich bis um 15.00 Uhr zu einem Preis von 60,00 Euro/Monat angeboten. Seit dem Schuljahr 2008/09 gibt es die Mittagsbetreuung bis 16.30 Uhr mit einem durch absolute Wahlfreiheit gekennzeichneten Konzept mit 7 Buchungstarifen. Jetzt zeigte sich, dass unter dem „Minitarif“ das Gruppengefüge leidet, dass das System der Buchhaltung sehr aufwändig ist und dass aus dem starken Einschulungsjahrgang 2009/2010 zahlreiche Neuzugänge zu erwarten sind. So fasste der Marktgemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung den Beschluss, neue Tarife für die Mittagsbetreuung ab dem Schuljahr 2009/2010 einzuführen und stimmte der Einrichtung einer dritten Betreuungsgruppe zu, sofern sich herausstellen sollte, dass die Buchungszahlen dies erfordern.

Ab dem Schuljahr 2009/2010 gelten folgende neue Gebührentarife:

Tarif 1 : Schulende bis 13.15 Uhr 30,00 €

Tarif 2 : Schulende bis 14.45 Uhr 55,00 €

Tarif 3 : Schulende bis 16.30 Uhr 75,00 € (freitags bis 15.00 Uhr)

Ermäßigungen einheitlich für Alleinerziehende sowie je Geschwisterkind: 20 %

Keine Ermäßigung (Minitarif) mehr bei nur tageweiser Buchung.

Zusätzlich wird ein Variotarif, basierend auf Tarif 1 plus zusätzlich zwei Nachmittage bis Betreuungsende nach Wahl zum Preis von 55,- €, in die Gebührenordnung mit aufgenommen.

In TOP 4 nahm der Marktgemeinderat das BayVGH-Urteil vom 20.02.2009 betreffend die Verfahren von zwei Küsterbergstraßengrundstücken zur Veranlagung mit Straßenausbaubeiträgen zur Kenntnis. Die Rechtsauffassung der Marktgemeinde wurde dort in vollem Umfang bestätigt. Insbesondere ist die Küsterbergstraße auch ohne jeden Zweifel zu Recht als Anliegerstraße eingestuft worden. Aufgrund dieses Urteils wird es bei den im Jahr 2004 erhobenen Beiträgen bleiben. Die Anlieger werden in Kürze in einem Schreiben nochmals detailliert über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs und seine Auswirkungen informiert. Das Gremium beschloss, auf Grundlage dieses Urteils die in § 7 Abs. 3 Ziff. 1 ABS enthaltene Definition der Anliegerstraße (Straßen, die ganz überwiegend der Erschließung der Grundstücke dienen) unverändert beizubehalten.

Eine Einladung zum Jazz-Frühschoppen im Kulturkeller der Rose bildete in TOP 5 den Abschluss der Sitzung.

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