Aus dem Rathaus
Grundsteuer und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2010
Artikel vom 05.05.2010
Grundsteuer und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2010
GRUNDSTEUER
Im Zuge der Verwaltungsvereinfachung werden die Grundsteuerbescheide nicht mehr an Sie versandt, sofern sich keine Änderungen ergaben. Dies gilt auch für das Kalenderjahr 2010. Die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2010 wird somit in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2010 fällig.
HUNDESTEUER
Für die Hundesteuer werden ebenfalls keine Hundesteuerbescheide mehr versandt, sofern sich nichts geändert hat. Dies bedeutet, dass Sie keinen Steuerbescheid im Kalenderjahr 2010 erhalten und die gleiche Hundesteuer wie im Kalenderjahr 2009 fällig wird.
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1. Hund
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30,00 €/Jahr
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2. Hund
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40,00 €/Jahr
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weitere
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50,00 €/Jahr
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Die Hundesteuer wird am 01.04.2010 fällig.
Für beide Steuererhebungen gilt:
Die obligatorischen öffentlichen Bekanntmachungen und entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrungen finden Sie in den örtlichen Bekanntmachungs-kästen und auf der Homepage des Marktes Zell a. Main. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2010 zugegangen wäre.
Die Steuerbescheide und die Begründungen hierzu können Sie in der Kasse der Marktverwaltung Zell a. Main einsehen.
Hinweis
Sofern Sie nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, die festgesetzten Fälligkeiten zu beachten. Mit der Erteilung einer Einzugser-mächtigung können Sie jedoch ganz bequem und termingerecht die Zahlungen anweisen. Das nötige Formular erhalten Sie in der Marktkasse, Zimmer 02 EG oder auf unserer Internetseite: www.zell-main.de/ Aktuelles & Service/ Formulare/ Einzugsermächtigung.