Dienstleistungen A-Z
Wahlen & Wahlscheine
Die Verwaltung organisiert Wahlen und macht sie entsprechend den geltenden Bestimmungen
rechtzeitig bekannt. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können
Sie in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre
Stimme abgeben. Einen Ausweis müssen Sie nur vorlegen, wenn Sie ohne Wahlbenachrichtigungskarte
zur Wahl gehen.
Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder durch Briefwahl
wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können
Ihren Wahlscheinantrag bis Freitag, 18.00 Uhr, schriftlich oder persönlich
stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am
Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Ein anderer als Sie selbst kann den Antrag
für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie ihn
schriftlich bevollmächtigen.
Über aktuelle anstehende Wahlen erhalten Sie rechtzeitig nähere und
umfassende Informationen.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Klaus Zahn - Bürgerbüro
Iris Blickle - Bürgerbüro