Dienstleistungen A-Z
Wohnberechtigungsschein
Der Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines hat die Berechtigung, eine öffentlich
geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein
bestätigt jedoch lediglich die grundsätzliche Berechtigung zum Bezug
einer Sozialwohnung, er gibt jedoch keinen Anspruch auf Bereitstellung einer
Wohnung. Auskünfte zur Antragsvoraussetzung erteilt Ihnen gerne die Verwaltung.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
- Einkommensnachweise (ggf. für jedes Familienmitglied mit eigenem Einkommen)
- Personalausweis/Reisepass
- ggf. Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer besonders begünstigten
Personengruppe (z. B. Schwerbehindertenausweis)
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
Postfach 97067
97074 Würzburg
Fon: 0931/8003-0