Sehenswertes

Es gibt einiges zu sehen und erleben in und um Zell a. Main.

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Dienstleistungen A-Z

Wohnberechtigungsschein
Der Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines hat die Berechtigung, eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt jedoch lediglich die grundsätzliche Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung, er gibt jedoch keinen Anspruch auf Bereitstellung einer Wohnung. Auskünfte zur Antragsvoraussetzung erteilt Ihnen gerne die Verwaltung.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Unterlagen:

  • Einkommensnachweise (ggf. für jedes Familienmitglied mit eigenem Einkommen)
  • Personalausweis/Reisepass
  • ggf. Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer besonders begünstigten Personengruppe (z. B. Schwerbehindertenausweis)

Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Würzburg
Zeppelinstraße 15
Postfach 97067
97074 Würzburg
Fon: 0931/8003-0

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