Dienstleistungen A-Z
Fischereischeine
Zur Ausübung der Fischerei wird unter anderem ein Fischereischein benötigt.
Die Verwaltung nimmt den Antrag entgegen. Für Jugendliche bis zum vollendeten
16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugendfischereischeine ausgestellt, die jedoch
nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre
alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen.
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
- Bei der erstmaligen Ausstellung mit fünfjähriger Gültigkeit
ist der Nachweis über die Ablegung der Fischerprüfung erforderlich
- Die Ausstellung eines Jugendfischereischeines kann nur bei Vorliegen der
Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen
- Lichtbild
Ansprechpartner / Amt:
Klaus Zahn - Bürgerbüro
Iris Blickle - Bürgerbüro