Dienstleistungen A-Z
Auskunftssperre
Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte
droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen
(Auskunftssperre). Der Eintrag eines Sperrvermerks im Melderegister erfolgt,
um der Veröffentlichung und Übermittlung von Daten zu widersprechen
und bei Gefahr für Leben und Gesundheit.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass, evtl. erforderliche Nachweise
Ansprechpartner / Amt:
Klaus Zahn - Bürgerbüro
Iris Blickle - Bürgerbüro