Dienstleistungen A-Z
Geburt
Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das
Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim
Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge)
der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt
unterrichtet ist.
Das Geburts-Standesamt stellt Ihnen Bescheinigungen gebührenfrei aus für
die Krankenkasse, die Kindergeldkasse, für die Beantragung von Erziehungsgeld
sowie für die evtl. kirchliche Taufe. Geburtsurkunden können Sie in
beliebiger Anzahl sofort bestellen oder sich auch später jederzeit beim
Geburts-Standesamt ausstellen lassen. Die Gebühr für eine Geburtsurkunde
beträgt 7,00 EUR, jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde kostet 3,50
EUR.
Antragstellung:
Schriftlich durch Klinik, mündlich bei Hausgeburten
Ansprechpartner / Amt:
Klaus Zahn - Bürgerbüro
Iris Blickle - Bürgerbüro