Sehenswertes

Es gibt einiges zu sehen und erleben in und um Zell a. Main.

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Dienstleistungen A-Z

Gewerbean-, ab und -ummeldung
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine

  • Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
    • ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
    • der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.
  • Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
    • ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird
  • Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
    • der Betrieb verlegt wird
    • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
    • der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden

Gebühren
20,00 EUR Gewerbean-, -abmeldung oder -ummeldung

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Formular:
Gewerbe-Anmeldung
Gewerbe-Abmeldung
Gewerbe-Ummeldung

Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass

Ansprechpartner / Amt:
Klaus Zahn - Bürgerbüro
Iris Blickle - Bürgerbüro

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