Dienstleistungen A-Z
Gewerbean-, ab und -ummeldung
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine
- Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
- ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
- der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen
Zweigstelle begonnen wird.
- Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
- ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird
- Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
- der Betrieb verlegt wird
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
- der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird,
die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden
Gebühren
20,00 EUR Gewerbean-, -abmeldung oder -ummeldung
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Formular:
Gewerbe-Anmeldung
Gewerbe-Abmeldung
Gewerbe-Ummeldung
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass
Ansprechpartner / Amt:
Klaus Zahn - Bürgerbüro
Iris Blickle - Bürgerbüro