Sehenswertes

Es gibt einiges zu sehen und erleben in und um Zell a. Main.

Weiter zur Rubrik "Sehenswürdigkeiten"

Landkreis

Der Landkreis mit seinen Städten & Gemeinden.

Weiter zur Homepage "Landkreis Würzburg"

Nützliche Links

Suche:    
Rathaus & Verwaltung | Verwaltung | Dienstleistungen A-Z | Gewerbesteuer
 

Dienstleistungen A-Z

Gewerbesteuer
Besteuert wird der Gewerbebetrieb. Von der Gewerbesteuer befreit sind Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Freie Berufe wie zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.

Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz des Marktes Zell a. Main ergibt sich der Gewerbesteuerbetrag.

Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen.

Führt eine Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, wird dieser Betrag verzinst. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie endet mit dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat.

Ansprechpartner / Amt:
Werner Ungemach - Kasse
Silke Hecker - Kämmerei

[diese Seite barrierefrei darstellen]
© copyright 2010 Markt Zell a. Main | Made by komm.on.line GmbH
 
 
 
   
 
zur Startseite