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Gewerbesteuer
Besteuert wird der Gewerbebetrieb. Von der Gewerbesteuer befreit sind Unternehmen,
die ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Freie Berufe wie zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.
Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid
des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem jeweiligen Hebesatz des Marktes
Zell a. Main ergibt sich der Gewerbesteuerbetrag.
Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen
erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen.
Führt eine Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung,
wird dieser Betrag verzinst. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des
Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie endet mit dem Tag, an dem
die Steuerfestsetzung wirksam wird. Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat.
Ansprechpartner / Amt:
Werner Ungemach - Kasse
Silke Hecker - Kämmerei