Dienstleistungen A-Z
Lebensbescheinigungen
Um für ein leibliches Kind, das nicht im Markt Zell a. Main wohnhaft ist,
die Eintragung eines halben Kinderfreibetrages in die Lohnsteuerkarte zu ermöglichen,
benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
des Kindes, die Sie dort beantragen müssen.
Wenn Sie von ausländischen Rentenversicherungsträgern Renten erhalten,
fordern diese regelmäßig Lebensbescheinigungen an.
Gebühren:
Für Rentenzwecke gebührenfrei
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
Klaus Zahn - Bürgerbüro
Iris Blickle - Bürgerbüro