Dienstleistungen A-Z
Lohnsteuerkarten
Bitte legen Sie bei der Antragstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass
vor. Sind Sie erst vor kurzem zugezogen, informieren Sie sich beim Einwohnermeldeamt,
ob gegebenenfalls für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte noch die Behörde
Ihres bisherigen Wohnortes zuständig ist. Stichtag ist der 20.09. des Vorjahres.
Sind bei Ihnen lohnsteuerrelevante Änderungen in den persönlichen
Verhältnissen eingetreten (z. B. durch Heirat, Geburt eines Kindes oder
Änderung der Religion), können Sie beim Einwohnermeldeamt die Änderung
Ihrer Lohnsteuerkarte vornehmen lassen. Neben Ihrer Lohnsteuerkarte (gegebenenfalls
auch die Ihres Ehegatten) bringen Sie bitte auch den Nachweis über die
eingetretene Änderung mit (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Ihres Kindes,
Bescheinigung der Kirche) mit.
Zur Steuerklassenwahl von Ehegatten und zu vielen anderen Fragen rd. um das
Thema Steuern finden Sie Informationen im Internetangebot des Bundesministeriums
für Finanzen sowie im Internetportal der Finanzämter.
Gebühren:
Ersatzlohnsteuerkarte 5,00 EUR
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich oder telefonisch; Ersatzlohnsteuerkarten nur persönlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass, Lohnsteuerkarte, Nachweis über die Änderung
Formulare:
Antrag
auf Änderung der Lohnsteuerkarte
Antrag
auf Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte
Erklärung
Lohnsteuerklasse II
Ansprechpartner / Amt:
Klaus Zahn - Bürgerbüro
Iris Blickle - Bürgerbüro