Sehenswertes

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Dienstleistungen A-Z

Lohnsteuerkarten
Bitte legen Sie bei der Antragstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Sind Sie erst vor kurzem zugezogen, informieren Sie sich beim Einwohnermeldeamt, ob gegebenenfalls für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte noch die Behörde Ihres bisherigen Wohnortes zuständig ist. Stichtag ist der 20.09. des Vorjahres.

Sind bei Ihnen lohnsteuerrelevante Änderungen in den persönlichen Verhältnissen eingetreten (z. B. durch Heirat, Geburt eines Kindes oder Änderung der Religion), können Sie beim Einwohnermeldeamt die Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte vornehmen lassen. Neben Ihrer Lohnsteuerkarte (gegebenenfalls auch die Ihres Ehegatten) bringen Sie bitte auch den Nachweis über die eingetretene Änderung mit (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Ihres Kindes, Bescheinigung der Kirche) mit.

Zur Steuerklassenwahl von Ehegatten und zu vielen anderen Fragen rd. um das Thema Steuern finden Sie Informationen im Internetangebot des Bundesministeriums für Finanzen sowie im Internetportal der Finanzämter.

Gebühren:
Ersatzlohnsteuerkarte 5,00 EUR

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich oder telefonisch; Ersatzlohnsteuerkarten nur persönlich

Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass, Lohnsteuerkarte, Nachweis über die Änderung

Formulare:
Antrag auf Änderung der Lohnsteuerkarte
Antrag auf Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte
Erklärung Lohnsteuerklasse II

Ansprechpartner / Amt:
Klaus Zahn - Bürgerbüro
Iris Blickle - Bürgerbüro

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