Sehenswertes

Es gibt einiges zu sehen und erleben in und um Zell a. Main.

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Dienstleistungen A-Z

Rundfunk- & Fernsehgebührenbefreiung
Aus sozialen Gründen können folgende Personenkreise von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden:

  • Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "RF" besitzen
  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II-Empfänger oder Sozialgeldempfänger
  • Empfänger von Pflegezulagen oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
  • Bewohner von Altenwohnheimen, Altenheimen oder Altenpflegeheimen und sonstigen Pflegeheimen
  • Empfänger von BAföG

Zuständig für die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist die GEZ. Die Verwaltung gibt Befreiungsanträge aus, bzw. leitet sie an die GEZ weiter.

Unterlagen:
Zur Beantragung der Rund- & Fernsehgebührenbefreiung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Verwaltung hilft Ihnen hier gerne weiter.

Ansprechpartner / Amt:
Klaus Zahn - Bürgerbüro
Iris Blickle - Bürgerbüro

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