Dienstleistungen A-Z
Umzug - Hinweis
Für den Fall eines Umzuges haben wir hier eine Checkliste für Sie
zusammengestellt, die Ihnen einen komprimierten Überblick darüber
geben soll, an welche Behördengänge und sonstige organisatorischen
Dinge Sie denken sollten
An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde
Wenn Sie innerhalb Zell a. Main umziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung
ummelden.
Sofern Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Zell a. Main ziehen,
müssen Sie sich bei der Verwaltung anmelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich,
wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland künftig keinen Wohnsitz mehr
haben oder eine Nebenwohnung aufgeben. Ansonsten informiert die Meldebehörde
der Stadt oder Gemeinde in der Sie zugezogen sind den Markt Zell a. Main, nachdem
Sie sich dort angemeldet haben.
Umschreibung des Kraftfahrzeugs
Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug umschreiben. Für die
Umschreibung, Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist im Landkreis Würzburg
das Landratsamt Würzburg, KfZ-Zulassungsstelle, zuständig.ig.
Strom-, Gas- und Wasserbezug
Bitte geben Sie die Änderungen beim jeweiligen Anbieter durch.
Abfallbeseitigung
Für die Abfallbeseitigung ist im Landkreis Würzburg das Team Orange,
zuständig. Meldungen eines Wohnungswechsels sind dort in der Regel jedoch
nicht erforderlich, weil der Gebührenbescheid für den Grundstückseigentümer
gilt.
Telefonanschluss
Können Sie telefonisch unter Fon: 0800/3301000 beantragen. Abmelden schriftlich
bei der Telekom, sofern Sie dort Kunde sind. Die Anschrift entnehmen Sie bitte
der letzten Telefonrechnung.
Rundfunk- und Fernsehgebühren
Auch die notwendigen Meldungen für Rundfunk- und Fernsehgebühren bei
der GEZ können Sie online
erledigen oder erhalten Sie bei Banken und Sparkassen.
Post
Damit Sie Ihre Post auch nach einem Umzug erhalten, sollten Sie einen Nachsendeantrag
stellen. Hier bietet Ihnen auch die Post einen entsprechenden Online-Service
an. Vergessen Sie übrigens nicht, gleich nach einem Umzug Ihren Briefkasten
zu beschriften.
Kindergarten und Schule
Sofern Ihre Kinder einen Kindergarten besuchen, erfolgen An- und Abmeldungen
direkt im Kindergarten.
Auch die An- und Abmeldung schulpflichtiger Kinder erfolgt direkt im Sekretariat
der jeweiligen Schulen.
Weitere Mitteilungen
Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Lebensgewohnheiten sind
zahlreiche weitere Mitteilungen notwendig. Zu denken ist beispielsweise an Krankenkassen,
Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträger, Versicherungen, Banken,
Sparkassen, Bausparkassen, Vereine und Zeitungsverlage, Amtsblatt.