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Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Aufbauseminar hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen, der einen viertägigen Grundkursus sowie einen viertägigen programmspezifischen Kurs umfasst.
Die Träger dieser Lehrgänge bedürfen einer Anerkennung durch die zuständige Regierung.
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar i.S.d. § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird seitens der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, wenn gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist.
Sofern ein Fahrlehrer diese Aufbauseminare durchführen möchte, bedarf es der Seminarerlaubnis.