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Maskenpflicht ab 11. Mai 2020

Pressemitteilung des Landratsamts Würzburg vom 7. Mai 2020

 
Masken-Pflicht ab 11. Mai 2020 für Besucher des Landratsamts

Das öffentliche Leben in Bayern wird schrittweise wieder hochgefahren. Dies hat Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder am 5. Mai 2020 in einer Pressekonferenz mitgeteilt. Um dabei eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, ist es weiterhin enorm wichtig, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Hierzu zählt auch das Tragen einer Mund-Nasen-Maske.
 
Seit dem 18. April 2020 galt deshalb für die Besucher*innen des Landratsamtes Würzburg bereits ein Masken-Gebot, nun wird dieses durch eine Maskenpflicht ersetzt: Wer einen Besuch im Landratsamt oder einer Außenstelle vereinbart hat, muss ab Montag, 11. Mai 2020 bei diesem Behördengang eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
 
Diese sogenannten „Community-Masken“ sind nicht-medizinische Masken für den alltäglichen Gebrauch, die Mund und Nase bedecken. Sie schützen zwar nicht den Träger selbst vor einer Ansteckung, wohl aber davor, andere Personen zu infizieren.
 
„Die Mitarbeiter*innen des Landratsamtes schützen ihre Kolleg*innen und Besucher*innen durch Tragen einer Community-Maske. Um den Schutz möglichst zu vollumfänglich zu gewährleisten, ist es unumgänglich, dass auch die Besucher*innen unseres Hauses eine Maske tragen“, begründet Landrat Thomas Eberth die neue Richtlinie.