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Neues Bundesmeldegesetz

Information aus dem Bürgerbüro - Neues Bundesmeldegesetz / Änderungen für die Bürger
 
Das neue Bundesmeldegesetz ist seit 01.11.2015 einheitlich für alle Bundesländer in Kraft. Wir möchten Sie über eine wichtige Neuerung informieren:
Künftig wird bei der Wohnsitzanmeldung auch ein Nachweis Ihres jeweiligen Wohnungsgebers von der zuständigen Meldebehörde verlangt. Diese schriftliche Bestätigung müssen Sie sich künftig direkt von Ihrem Wohnungsgeber erteilen lassen, um einen Wohnsitz anzumelden. Der Wohnungsgeber kann Ihr Vermieter oder der Eigentümer der meldepflichtigen Wohnung sein. Das Vorlegen des Mietvertrages bei der Anmeldung ersetzt diese Bestätigung nicht.
Hierbei müssen folgende Daten in der Bestätigung enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Sämtliche Namen der meldepflichtigen Personen
  • Unterschrift des Wohnungsgebers

 
Bei Angabe des Einzugs-/Auszugsdatums wird der Tag des tatsächlichen Ein-/Auszugs verlangt, nicht Datum des Mietbeginns oder der Eigentumsübergabe!
Den Vordruck „Wohnungsgeberbestätigung“ erhalten Sie ab sofort im Bürgerbüro oder online unter folgendem Link: http://publish.cmcitymedia.de/data/form/form.1581.1446474094.1766096766.pdf