Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz). Die Marktgemeinde Zell a. Main erhebt aufgrund der derzeit gültigen Satzungen folgende Hebesätze und Gebühren:
Informationen zu Verbrauchsgebühren und Grundgebühren finden Sie bei den Stadtwerken AG Würzburg.
bis 31.10.2023:
Schmutzwassergebühr: 2,62 Euro / m³
Niederschlagswassergebühr: 0,47 Euro / m²
ab 01.11.2023:
Schmutzwassergebühr: 2,34 Euro / m³
Niederschlagswassergebühr: 0,49 Euro / m²
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung finden Sie unter der Rubrik Ortsrecht.
Wasser Baukostenzuschüsse
Abwasser Herstellungsbeiträge
Die Friedhofsgebührensatzung lesen Sie bitte unter der Rubrik Ortsrecht nach.
Zuständig für die Abfallentsorgung ist das Kommunalunternehmen team orange.