Überwachung des fließenden und des ruhenden Verkehrs
Der Markt Zell a. Main führt seit dem Jahr 2017 eine Überwachung des fließenden Verkehrs durch.
An den in Absprache mit der zuständigen Polizeidienststelle festgelegten Geschwindigkeitsmessstellen werden in regelmäßigen Abständen zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten Messungen durchgeführt. Die festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen werden, je nach gemessener Geschwindigkeit, mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet.
Zum 01.05.2018 wurde die Überwachung auch auf den ruhenden Verkehr ausgeweitet. Kontrollen finden zu verschiedenen Uhrzeiten an unterschiedlichen Tagen statt. Festgestellte Verstöße werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet.
Im Rahmen einer Zweckvereinbarung hat der Markt Zell auch für die Gemeinden Leinach und Erlabrunn (über VG Margetshöchheim) den Innendienst der im Rahmen der Überwachungstätigkeit festgestellten Verstöße übernommen. Der Markt Zell a. Main tut dies in Kooperation mit den privaten Dienstleistern gGKVS, Hamburg und der ESD Verkehrsdienste GmbH, Mühldorf a. Inn.
Der Markt Zell a. Main bittet für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger insbesondere bei Fahrten im Ortsbereich um erhöhte Vorsicht und Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und um gegenseitige Rücksichtnahme beim Parken und Halten.
Aufgaben:
Ansprechpartner:
Markus Wolf
Telefon: 0931 / 4 68 78 -24
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Bürozeiten:
Iris Blickle
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Markt Zell a. Main
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97299 Zell a. Main