Markt Zell am Main

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Einschränkungen Abfallentsorgung

Aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus können derzeit bei der Abfallentsorgung nicht alle Dienstleistungen im bisherigen Umfang angeboten werden.
 
Die Corona-Pandemie zwingt die ganze Gesellschaft zu umfassenden und restriktiven Maßnahmen, um einen Kollaps des Gesundheitssystems durch eine sehr hohe Anzahl infizierter Menschen zu vermeiden. Die Ausbreitung des Corona-Virus soll insbesondere durch eine Vermeidung möglichst sämtlicher sozialen Kontakte verlangsamt werden. Insbesondere Politiker und Wissenschaftler rufen wiederholt und nachhaltig dazu auf, zu Hause zu bleiben.
 
Dementsprechend untersagt die Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung alle Außenkontakte, für die kein triftiger Grund besteht. Wie uns die für uns zuständige Katastrophenschutzbehörde (LRA Würzburg) mitteilte, liegt für den Besuch eines Wertstoffhofes in der Regel kein triftiger Grund vor. 
 
Um diese Zielsetzung nicht zu gefährden bzw. der Rechtslage gerecht zu werden, sind derzeit und vorübergehend alle Wertstoffhöfe und die Bauschuttdeponie Kirchheim sowie die Kompostieranlage Oberpleichfeld geschlossen.
 
Dennoch ist die Entsorgung nahezu aller in privaten Haushalten regelmäßig anfallenden Abfälle weiterhin vorerst sichergestellt. Die Abholung erfolgt dabei kontaktlos und ohne dass ein Verlassen des Grundstücks nötig ist:
 
1.)  Die Restmülltonnen werden wie im Abfallkalender vorgesehen geleert.
 
2.)  Die Biotonnen werden wie im Abfallkalender vorgesehen geleert.
 
3.)  Die Papiertonnen werden wie im Abfallkalender vorgesehen geleert.
 
4.)  Die Gelben Säcke werden wie im Abfallkalender vorgesehen abgeholt.
 
Alle anderen Abfälle bitten wir vorübergehend zwischenzulagern. Soweit dennoch Abfälle anfallen, deren Entsorgung eilbedürftig und unaufschiebbar ist, können diese in aller Regel kontaktlos und ohne Verlassen des Grundstücks wie folgt entsorgt werden:
 
5.)  Gartenabfälle bzw. Grüngut wird im Rahmen des Services „Grüngut auf Abruf“ nach vorheriger Anmeldung kostenlos am Grundstück des Kunden abgeholt. Weiterhin kann Grüngut auch über die Biotonne entsorgt oder im Garten kompostiert werden.
 
6.)  Sperrmüll, Altholz, Kunststoffe und Altmetall werden im Rahmen des Services „Sperrmüll auf Abruf“ nach vorheriger Anmeldung am Grundstück des Kunden abgeholt.
 
7.)  Elektrogeräte werden im Rahmen des Services „Elektro-Altgeräte auf Abruf“ nach vorheriger Anmeldung am Grundstück des Kunden abgeholt.
 
8.)  Sonstige Baustellenabfälle (zum Beispiel Tapeten- und Kabelreste, Teppichstücke, nicht jedoch Steine, Erden oder Beton) können über die Restmülltonne entsorgt werden.
 
9.)  Altglas (Behälterglas) kann im Rahmen der Allgemeinverfügung an über 200 Altglascontainerstandorten im Landkreis Würzburg entsorgt werden.
 
10.)              Altkleider können im Rahmen der Allgemeinverfügung über die Altkleidercontainer gemeinnütziger Organisationen entsorgt werden.
 
Sämtliche in den Haushalten anfallenden Hygieneartikel (insbesondere benutzte Taschen- und Desinfektionstücher) dürfen nur in fest verschlossenen Kunststofftüten in die Restmülltonne gegeben werden.
 
Restmüll- oder Bioabfallsäcke können per E-Mail (verwaltung@team-orange.info) bestellt werden. Diese werden dann mitsamt der Gebührenmitteilung zugesandt. Dies kann derzeit mehrere Tage in Anspruch nehmen. Ein Restmüllsack à 50 Liter kostet 5 €, ein Bioabfallsack à 100 Liter kostet 3 €.
 
Falls keine gelben Säcke mehr vorhanden bzw. beziehbar sind, können die Abfälle in einem möglichst transparenten Kunststoffbeutel zur Abholung bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass der Kunststoffbeutel verschlossen sein muss und der Inhalt des Beutels von außen sichtbar sein soll.
 
Persönliche Besuche in unserem Veitshöchheimer KundenCenter bitten wir auf dringliche und nicht verschiebbare Angelegenheiten zu beschränken. Bitte melden Sie sich stets im Vorfeld telefonisch unter 0931 / 6156 400 an, um Ihr Anliegen vorab zu klären.
 
Sämtliche obenstehenden Maßnahmen werden kurzfristig aufgehoben oder auch erweitert, sobald es die betriebliche und die gesamte Lage zulassen bzw. erfordern. Selbstverständlich prüfen wir dies fortlaufend.
 
Wir bedauern sehr, dass durch eine Mitteilung des (für die Abfallentsorgung unzuständigen) Bayerischen Innenministeriums unnötige Verwirrung entstanden ist. Priorität hat in der jetzigen Phase der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere unserer Kunden und Beschäftigten. Bequeme Entsorgungsgewohnheiten müssen dahinter zurückstehen!
 
 
 

Würzburg/Veitshöchheim, den 3.4.2020
 
 
 
 
Prof. Dr. Alexander Schraml         Eva von Vietinghoff-Scheel    Alexander Pfenning
Vorstand                                           Vorstand                                    Betriebsleitung