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Kinderzuschlag: Das ist der "Notfall-KiZ"

An wen sich der Notfall-KiZ richtet

Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen.

Nutzen Sie den Notfall-KiZ, wenn Ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt Ihrer Familie ausreicht. Das kann zum Beispiel passieren, wenn Sie …

  • Kurzarbeitergeld erhalten,
  • selbstständig sind und derzeit keine oder verringerte Einnahmen haben,
  • weniger Bezüge durch entfallene Überstunden haben oder
  • derzeit Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen.

Der Notfall-KiZ beträgt monatlich bis zu 185 Euro pro Kind.

Mehr Infos und Anträge unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz