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Änderung am 11. Mai 2020

Information vom Landratsamt Würzburg: (https://www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus)

Seit dem 16. März 2020 gibt es grundsätzlich ein sogenanntes Betretungsverbot (nicht Betreuungsverbot) für Kinder in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Kita und Notbetreuung, Ausnahmen ab dem 11. Mai:
Die klassischen Kindertagespflegestellen (max. fünf fremde Kinder werden gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut) können ab dem 11. Mai 2020 grundsätzlich wieder regulär von den Kindern besucht werden. (Voraussetzungen: Kind hat keine Krankheitssymptome und steht nicht in Kontakt mit infizierten Personen).


Privat organisierte Kinderbetreuung
Privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen von max. 3 Familien ist ab sofort möglich. Diese muss unentgeltlich erfolgen.
Das StMAS hat auf seinen Seiten ein PDF mit Empfehlungen für die privat organisierte Kinderbetreuung online gestellt https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#11Mai