Markt Zell am Main

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Änderung ab 11. Mai 2020

Information vom Landratsamt Würzburg: (https://www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus)

Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass
  • grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann,
  • die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche und
  • ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept besteht.