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Kontakt zu einer Corona-positiven Person?

Nach Kontakt zu einer Corona-positiven Person: Was ist zu tun? / Landkreis Würzburg (landkreis-wuerzburg.de)

Was ist zu tun?

Stark steigende Corona-Zahlen sind eine Herausforderung für die Kontaktnachverfolgung. Ohne Kontaktbeschränkungen ist die Zahl der Personen, die sich bei einem Infizierten angesteckt haben könnten, deutlich größer als in den Corona-Wellen zuvor.
Positiv Getestete kontaktiert das Gesundheitsamt weiterhin aktiv. Bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen geht es nun aber vor allem darum, Personen mit einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe zu schützen. Damit die Anpassung der Kontaktnachverfolgung nicht für Verunsicherung sorgt, hat das Gesundheitsamt die wichtigsten Fragen und Antworten für Personen zusammengestellt, die Kontakt zu einem Corona-Positiven hatten.

Wann besteht eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2?

Ansteckungsfahr besteht bei einem engen Kontakt zu einer infizierten Person

  • bereits innerhalb von 2 Tagen vor dem Symptombeginn der infizierten Person,
  • während der gesamten Zeit, in der die infizierte Person Krankheitszeichen zeigt, und auch
  • innerhalb von 2 Tagen vor Abnahme des positiven Tests bei der infizierten Person, falls diese keine Krankheitszeichen zeigt.
Ein „enger Kontakt“ ist zum Beispiel, wenn der Abstand untereinander über mehr als 10 Minuten weniger als 1,5 Meter betrug und weder die infizierte Person noch ihre Kontaktpersonen durchgehend und korrekt eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske getragen haben. Ein direktes Gespräch zwischen infizierter Person und Kontaktperson gilt zudem immer als „enger Kontakt“, unabhängig davon, wie lang es dauert, wenn nicht beide eine Maske entsprechend getragen haben.
Die Ansteckungsgefahr besteht so lange, bis die infizierte Person aus der Isolation entlassen ist.
Ein enger Kontakt außerhalb dieser Zeit ist in der Regel unkritisch.

Wer wird vom Gesundheitsamt kontaktiert?

In der jetzigen Phase der Pandemie geht es vor allem darum, Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu schützen und zu verhindern, dass viele Menschen eine Behandlung im Krankenhaus benötigen. Daher konzentrieren sich aktive Ermittlungen des Gesundheitsamts bei Kontaktpersonen infizierter Menschen derzeit auf

  • Haushaltsangehörige, also Partnerin oder Partner, Kinder und weitere Personen, die mit in der Wohnung leben. Sie haben ein besonders hohes Ansteckungsrisiko.
  • Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen. Sie könnten eine Infektion in Risikogruppen weitertragen oder eine Vielzahl von Menschen anstecken. Dies betrifft insbesondere Personen in Pflege-oder Altenheimen, in ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern sowohl diejenigen, die dort arbeiten, als auch diejenigen, die dort leben oder betreut werden. Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt es eigene Regelungen.
Kontaktpersonen, die nicht diesen Gruppen angehören, werden nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Stattdessen fordert das Gesundheitsamt die infizierten Personen auf, ihre Kontakte selbst zu informieren.
Wer auf diese Weise erfährt, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte seine eigenen Kontakte reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln (AHA+L) genau befolgen, sich mit einem Schnelltest selbst oder an einer Teststelle testen lassen und auf mögliche Krankheitszeichen von COVID-19 achten. Bei einem positivem Schnelltest werden wichtige Informationen durch die Teststelle überreicht.
Für geimpfte und genesene Personen (für letztere gilt: PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion nicht älter als 6 Monate) gilt: Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die ggf. durchgeführten Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden und es besteht keine Quarantänepflicht.

Was ist nach einem Kontakt zu einem Infizierten zu tun?

Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:

  • Kontakt zu anderen Personen einschränken, vor allem zu Risikopersonen, die gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken.
  • AHA+L-Regeln beachten: Abstand wahren, Hygienemaßnahmen berücksichtigen, im Alltag Maske tragen (höchste Sicherheit bietet eine FFP2-Maske!) und regelmäßig lüften.
  • Regelmäßig testen: Selbsttest mit eigenständig beschafften Tests oder im Rahmen der angebotenen Testmöglichkeiten. Wer eine Warnung der Corona WarnApp erhält, kann mit dieser auch eine kostenlose PCR-Testung in Anspruch nehmen. Die Warnung auf dem Handy muss bei der Testung vorgezeigt werden.
  • Selbstbeobachtung für 14 Tage: Insgesamt zwei Wochen nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person auf Corona-spezifische Symptome achten.
  • Falls Krankheitszeichen auftreten: Unverzüglich Selbstisolation, ärztliche Abklärung und Mitteilung ans Gesundheitsamt.

Wie verhält es sich mit geimpften und genesenen Kontaktpersonen?

Geimpfte und Genesene haben ein vergleichsweise deutlich geringeres Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken. Allerdings ist der Schutz nicht hundertprozentig, so dass Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Menschen in der Umgebung dennoch sinnvoll sind. Sollte es bei Geimpften zu einer Infektion kommen, so verläuft diese in der Regel mild; das Risiko von Komplikationen ist deutlich geringer als bei nicht geimpften Menschen.

Impfen ist die wirksamste Prävention

Das Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Würzburg appelliert aufgrund der stark steigenden Fallzahlen nochmals an die Impfbereitschaft. Impfen ist die beste Möglichkeit, um sich vor einer Corona-Erkrankung und auch deren möglichen Langzeitfolgen („Long COVID“) zu schützen. Geimpfte helfen nicht nur sich, sondern auch ihren Angehörigen und den Menschen in ihrer Umgebung. Je mehr Personen geimpft sind, desto weniger erkranken schwer oder sterben am Coronavirus. Und wer geimpft ist, unterliegt auch als enge Kontaktperson in der Regel keiner Quarantänepflicht.