Auf dieser Seite möchten wir Sie gezielt über aktuelle Themen und Neuigkeiten der Kommunalwahlen 2026 informieren.
Infos zur Stichwahl (Bürgermeister, Landrat) am Sonntag, 22. März 2026
Die Wahllokale sind am 22. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Was ist, wenn ich die Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?
Zwingend vorgelegt werden muss die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal nicht. Wer keine (mehr) hat, sollte stattdessen einen gültigen Ausweis mit Lichtbild – am besten den Personalausweis oder den Reisepass – mitbringen, um sich als Wahlberechtigter ausweisen zu können.
Infos zur Stimmabgabe per Briefwahl?
Briefwahlunterlagen können bis zwei Tage vor der Stichwahl, also bis Freitag, 20. März, 15 Uhr, bei der Gemeinde ausgestellt werden. Wer per Brief wählt, muss auch sicherstellen, dass die ausgefüllten Wahlbriefe rechtzeitig im Wahlamt vorliegen, also spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Briefkasten der Gemeinde liegen.
Wer in der ersten Runde („Hauptwahl“) Briefwahlunterlagen beantragt hat, konnte gleich mitangeben, ob er auch zur Stichwahl welche möchte. Ist dies der Fall, wurden die Briefwahlunterlagen automatisch zugestellt.
Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt und diese noch nicht erhalten hat, meldet sich bitte im Bürgerbüro. Bis Samstag 12 Uhr können dort noch neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.
Wichtig: Wer bereits für die Hauptwahl per Briefwahl die Stimme abgegeben hat und damals angegeben/angekreuzt hat, auch bei der Stichwahl wieder per Briefwahl wählen zu wollen, ist für die Stimmabgabe an der Wahlurne gesperrt (selbst wenn er/sie die Briefwahlunterlagen nicht per Post erhalten hat!). Sie können nur – mit den entsprechenden Unterlagen aus dem Rathaus – per Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen.
Reibungslose Durchführung der Kommunalwahlen 2026 in Zell a. Main
Rund 70 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer waren bei den Kommunalwahlen am 8. März (+ Auszählung Kreistagsstimmen am 9. März) im Einsatz. Diese konnten schon früh am Sonntagabend die vorläufigen Ergebnisse für die Wahlen „Bürgermeister“, „Landrat“ und „Marktgemeinderat“ – als einer der ersten Gemeinden im Landkreis Würzburg – dem Landratsamt übermitteln. Dies war der äußerst guten Arbeit der Helferinnen und Helfer, aber auch der perfekten Organisation durch die Wahlleitung (Herr Öder – Wahlleiter, Herr Indrichovsky – stellv. Wahlleiter, Frau Merz und Herr Bandorf – Wahlsachbearbeiter aus dem Bürgerbüro), dem Wahlausschuss sowie der Vorbereitung und Unterstützung durch Herrn Hupp (Technischer Support) und die Zeller Bauhofmitarbeiter zu verdanken.
Erster Bürgermeister Kipke würdigte die herausragende Arbeit und das Engagement aller ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie der Verwaltung und des Bauhofs.
Für die Stichwahl (Erster Bürgermeister und Landrat) am 22. März lädt er alle Zellerinnen und Zeller herzlich ein, von ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Briefwahlunterlagen für die Stichwahl Bürgermeister und Landrat
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung haben bis heute ca. 1500 Wahlbriefe für die Stichwahl für Sie gepackt und unsere Amtsboten haben diese gerade zur Verteilung abgeholt.
Falls Sie noch Briefwahlunterlagen beantragen wollen, beachten Sie bitte die weiteren Hinweise:
Wie beantrage ich Briefwahl?
Bereits vor der ersten Runde hatten Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich für eine mögliche Stichwahl zu beantragen. Die Unterlagen bekommen Sie dann automatisch zugesandt. Wer das noch nicht getan hat, aber nun per Brief wählen möchte, kann extra für die Stichwahl die Briefwahl-Unterlagen beantragen.
Das funktioniert so: Wenn Sie die Wahlbenachrichtigung noch haben, können Sie das Formular auf der Rückseite bzw. den QR-Code verwenden. Den Antrag können Sie auch per Telefax oder E-Mail, nicht aber telefonisch stellen. Viele Gemeinden bieten den Service auch auf ihrer Website an. Angeben müssen Sie in jedem Fall Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Anschrift.
Welche Fristen muss ich dabei beachten?
Wahlscheine können bis zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 20. März um 15.00 Uhr, bei der Gemeinde beantragt werden. Wer kurzfristig erkrankt, kann die Briefwahl noch bis zum Wahltag, also bis zum 22. März, 15.00 Uhr beantragen.
Vorsicht: Für den Postweg ist in beiden Fällen die Zeit zu knapp. Der Wahlbrief mit Ihren Stimmzetteln muss am Wahlsonntag um 18.00 Uhr beim Wahlamt oder bei Ihrer Gemeinde vorliegen. In knappen Fällen sollten Sie den Wahlbrief abholen und abgeben (lassen)
Die Briefwahlunterlagen sind unterwegs
Seit gestern werden die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl verteilt. Bitte prüfen Sie, ob der Inhalt vollständig ist. Es befinden sich folgende Unterlagen im Briefumschlag:
Für den Fall, dass die Briefwahlunterlagen nicht vollständig sind, können Sie fehlende Dokumente im Bürgerbüro zu den Öffnungszeiten erhalten.
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