Steuern & Gebühren
Übersicht der Hebesätze und Gebühren in Zell a. Main
Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz). Die Marktgemeinde Zell a. Main erhebt aufgrund der derzeit gültigen Satzungen folgende Hebesätze und Gebühren:
Grund- & Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A: 300 % (Landwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B: 280 %
- Hebesatz Gewerbesteuer: 350 %
Hundesteuer
- 1. Hund: 40,00 Euro / jährlich
- 2. Hund: 55,00 Euro / jährlich
- 3. Hund: 65,00 Euro / jährlich
Wasser
Informationen zu Verbrauchsgebühren und Grundgebühren finden Sie bei den Stadtwerken AG Würzburg.
Abwasser
bis 31.10.2023:
Schmutzwassergebühr: 2,62 Euro / m³
Niederschlagswassergebühr: 0,47 Euro / m²
ab 01.11.2023:
Schmutzwassergebühr: 2,34 Euro / m³
Niederschlagswassergebühr: 0,49 Euro / m²
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung finden Sie unter der Rubrik Ortsrecht.
Herstellungsbeiträge
Wasser Baukostenzuschüsse
Informationen finden Sie auf der Homepage Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
Abwasser Herstellungsbeiträge
- pro m² Grundstücksfläche 3,12 Euro
- pro m²Geschossfläche 13,10 Euro
Friedhofsgebühren
Die Friedhofsgebührensatzung lesen Sie bitte unter der Rubrik Ortsrecht nach.
Abfallgebühren
Zuständig für die Abfallentsorgung ist das Kommunalunternehmen team orange.