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Personalrat der Gemeindeverwaltung; Informationen

Der Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten (Arbeitnehmer und Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung. Er wird u.a. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Gemeindeverwaltung gewählt.
  • Betriebsrat
  • Betriebsräte
Stand: 01. Oktober 2025
Beschreibung

Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) ist die Grundlage für die Wahl und die Arbeit des Personalrats. Er wird alle fünf Jahre von den Mitarbeitern der Behörde gewählt und vertritt die Interessen aller Mitarbeiter (Beschäftigte und Beamte). In allen Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.

Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Behörde beteiligt. Dazu zählen z. B.

  • Einstellungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Beförderungen und Höhergruppierungen
  • Kündigungen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen

Ansprechpartner

Frau Michaela Konrad

Funktion: Sachbearbeiterin

konrad@zell-main.de

+49 931 46878 11

Öffnungszeiten: N/A

Herr Christian Öder

Funktion: Geschäftsleitender Beamter

oeder@zell-main.de

+49 931 46878 12

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen