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Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden

Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.

Stand: 28. November 2025
Beschreibung

Die benachbarten Gemeinden haben insbesondere nach Bedarf Hilfskräfte, Materialien, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. 

Gemeinden, die erfahrungsgemäß von Überschwemmungen oder Muren bedroht sind, haben dafür zu sorgen, dass ein Wach- und Hilfsdienst für Wassergefahr (Wasserwehr, Dammwehr, Murenabwehr) eingerichtet wird; sie haben die hierfür erforderlichen Hilfsmittel bereitzuhalten.

Ansprechpartner

Herr Chris Indrichovsky

Funktion: Sachbearbeiter

indrichovsky@zell-main.de

+49 931 46878 13

Öffnungszeiten: N/A

Jutta Kansy

Funktion: Fachbereichsleiterin

kansy@zell-main.de

+49 931 46878 23

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen