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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stand: 02. November 2025
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Frau Michaela Konrad

Funktion: Sachbearbeiterin

konrad@zell-main.de

+49 931 46878 11

Öffnungszeiten: N/A

Herr Christian Öder

Funktion: Geschäftsleitender Beamter

oeder@zell-main.de

+49 931 46878 12

Öffnungszeiten: N/A