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Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

  • Grabbrief
  • Grabkauf
  • Grabrechte
  • Graburkunde
Stand: 26. August 2025
Beschreibung

Leichen und Aschereste Verstorbener müssen (außer bei Seebestattungen) grundsätzlich auf einem Friedhof beigesetzt werden. Es ist Aufgabe der Gemeinden, die für die Beisetzung ihrer Einwohner erforderlichen Bestattungseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten. Die Vergabe eines Grabplatzes durch die Gemeinde setzt voraus, dass ein  Grabnutzungsrecht eingeräumt wird (mehr dazu siehe "Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts" unter "Verwandte Themen").

Die Einzelheiten über die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und die Durchführung von Bestattungen regeln die Gemeinden durch eine Satzung oder eine Verordnung.

Ansprechpartner

Herr Manuel Bandorf

Funktion: Fachbereichsleiter

bandorf@zell-main.de

+49 931 46878 15

Öffnungszeiten: N/A

Frau Iris Blickle

Funktion: Sachbearbeiterin

blickle@zell-main.de

+49 931 46878 25

Öffnungszeiten: N/A

Frau Christiane Diem

Funktion: Sachbearbeiterin

diem@zell-main.de

+49 931 46878 15

Öffnungszeiten: N/A

Erforderliche Unterlagen
  • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung.
Rechtsgrundlagen