Kommunale Bäder; Nutzung und Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Stand: 17. April 2026
Beschreibung
Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ansprechpartner
Herr Joachim Kipke
Funktion: Erster BürgermeisterÖffnungszeiten: N/A