Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen
Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.
- VHS
Stand: 01. Mai 2026
Beschreibung
Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
Ansprechpartner
Frau Michaela Konrad
Funktion: SachbearbeiterinÖffnungszeiten: N/A
Herr Christian Öder
Funktion: Geschäftsleitender BeamterÖffnungszeiten: N/A
Rechtsgrundlagen
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Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-G1_5 -
Art. 17 und 18 Abs. 1 Nr. 1 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO-G1_5