Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
  • Friedhof
Stand: 08. September 2026
Beschreibung

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit können die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.

Ansprechpartner

Herr Manuel Bandorf

Funktion: Fachbereichsleiter

bandorf@zell-main.de

+49 0931 46878 15

Frau Christiane Diem

Funktion: Sachbearbeiterin

diem@zell-main.de

+49 0931 46878 25

Frau Hendrikje Merz

Funktion: Sachbearbeiterin

merz@zell-main.de

+49 0931 46878 14

Fristen

Ob Fristen einzuhalten sind, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Verfahrensablauf

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Erforderliche Unterlagen
  • Wohnsitzanmeldung
Kosten

Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage