Kommunale Liegenschaftsverwaltung; Informationen
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
- Gebäudemanagement
- Gebäude-Management
- Immobilienmanagement
Stand: 09. Juni 2026
Beschreibung
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde, eines Landkreise oder eines Bezirks gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücken
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
Zu den Liegenschaften können z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen, Parkanlagen oder Seen gehören.
Ansprechpartner
Herr Chris Indrichovsky
Funktion: SachbearbeiterÖffnungszeiten: N/A
Frau Jutta Kansy
Funktion: FachbereichsleiterinÖffnungszeiten: N/A
Rechtsgrundlagen
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Art. 7, Art. 74 und 75 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO/true -
Art. 5, Art. 68 und 69 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLKrO -
Art. 5, Art. 66 und 67 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBezO