Marktordnung; Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.
Stand: 21. September 2026
Beschreibung
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Herr Manuel Bandorf
Funktion: FachbereichsleiterÖffnungszeiten: N/A
Frau Christiane Diem
Funktion: SachbearbeiterinÖffnungszeiten: N/A
Rechtsgrundlagen
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Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-G1_5
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage