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Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
  • Bauland bereitstellen
  • Baulandbereitstellung
  • Bauland verkaufen
Stand: 01. Oktober 2025
Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Ansprechpartner

Herr Chris Indrichovsky

Funktion: Sachbearbeiter

indrichovsky@zell-main.de

+49 931 46878 13

Öffnungszeiten: N/A

Jutta Kansy

Funktion: Fachbereichsleiterin

kansy@zell-main.de

+49 931 46878 23

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen