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Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung

Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.
Stand: 04. Dezember 2025
Beschreibung

Die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen lassen sich in der Regel unterscheiden nach den Grabnutzungsgebühren und den Bestattungsgebühren.

Die Höhe der Grabnutzungsgebühren orientiert sich im Wesentlichen am Aufwand für Bereitstellung und Unterhalt des Friedhofs. Sie wird meist einmalig für die gesamte Nutzungsdauer im voraus erhoben. Mit den Bestattungsgebühren werden die bei einer Bestattung üblichen Leistungen, wie zum Beispiel Öffnen und Schließen des Grabes, Aufbahrung im Leichenhaus etc, unter Berücksichtigung des regelmäßigen Aufwands abgegolten.

Von den Benutzungsgebühren zu unterscheiden ist die Verwaltungsgebühr, die die Gemeinde für Amtshandlungen verlangen kann, mit denen sie die bestattungsrechtlichen Vorschriften vollzieht.

Ansprechpartner

Frau Diana Birken

Funktion: Sachbearbeiterin

birken@zell-main.de

+49 931 46878 13

Öffnungszeiten: N/A

Herr Kai Schellenberger

Funktion: Fachbereichsleiter

schellenberger@zell-main.de

+49 931 46878 26

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren