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Gemeindestraßen, Wege und Plätze; Widmung

Eine Widmung ist die Verfügung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält.
Stand: 17. September 2025
Beschreibung

Wenn eine Straße neu gebaut wird, ist sie im rechtlichen Sinne immer eine Privatstraße. Das gilt unabhängig vom Bauherren oder der Größe der Straße. Durch die Widmung wird der Gebrauch der Straße jedermann gestattet und die Straße in eine Straßenklasse eingestuft.

Die Widmung von Gemeindestraßen, Wegen und Plätzen wird von der Gemeinde verfügt und öffentlich bekannt gemacht. In der Widmung kann auch festgelegt werden, dass Verkehrsflächen nur beschränkt öffentlich genutzt werden (z. B. Fußgänger- oder Radfahrerverkehr).

Ansprechpartner

Herr Chris Indrichovsky

Funktion: Sachbearbeiter

indrichovsky@zell-main.de

+49 931 46878 13

Öffnungszeiten: N/A

Jutta Kansy

Funktion: Fachbereichsleiterin

kansy@zell-main.de

+49 931 46878 23

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen