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Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug

Mit der Überführung einer Leiche können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Solche Unternehmen verfügen über die hierfür geeigneten Fahrzeuge.

Stand: 17. April 2025
Beschreibung

Für die Überführung von Leichen sind in Bayern die §§ 8 ff. Bestattungsverordnung (BestV) zu beachten.

Ansprechpartner

Herr Manuel Bandorf

Funktion: Fachbereichsleiter

bandorf@zell-main.de

+49 931 46878 15

Öffnungszeiten: N/A

Frau Iris Blickle

Funktion: Sachbearbeiterin

blickle@zell-main.de

+49 931 46878 25

Öffnungszeiten: N/A

Frau Christiane Diem

Funktion: Sachbearbeiterin

diem@zell-main.de

+49 931 46878 15

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage