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Bekanntmachung des Marktes Zell a. Main über das Ende eines Wegenutzungs- und Konzessionsvertrages für das Gasversorgungsnetz gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

1. Juli 2026

Bekanntmachung des Marktes Zell a. Main über das Ende eines Wegenutzungs- und Konzessionsvertrages für das Gasversorgungsnetz gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Hiermit wird gemäß § 46 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) bekannt gemacht, dass der bestehende Wegenutzungs- und Konzessionsvertrag für die Versorgung mit Erdgas des Marktes Zell a. Main mit der Stadtwerke Würzburg AG, Würzburg, am 30.04.2026 endet.

Der Markt Zell a. Main (Gemeinde) beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen.

Dem Versorgungsgebiet liegen die folgenden Strukturdaten zu Grunde:

Größe des Gemeindegebietes: 9,95 km2, davon 0,157 km2 Verkehrs- und Siedlungsfläche, Einwohnerzahl: 4.346 (31.12.2025).

Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines solchen Konzessionsvertrages mit der Gemeinde interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse schriftlich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger, spätestens aber bis zum 08.10.2026 zu bekunden. Die Interessenbekundungen sind zu richten an:

Markt Zell a. Main, Rathausplatz 8, 97299 Zell a. Main bzw. rathaus@zell-main.de

Verspätet eingehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden.

Die zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Konzessionsvertrages nach §46 a EnWG erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Netzdaten stehen den Interessenten nach Zusendung einer Zugangskennung unter www.zell-main.de zum Download bereit. Alternativ können Sie nach Aufforderung schriftlich zugesendet werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.

Zell a. Main, 02.07.2026

Markt Zell a. Main

Kipke, Erster Bürgermeister

 

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