Anliegerbescheinigung; Beantragung
Sie können eine Auskunft über bereits geleistete oder noch offene bzw. künftig zu erhebende Erschließungsbeiträge beantragen.
Stand: 05. August 2026
Beschreibung
Für die erstmalige endgültige Herstellung (auch für Teilmaßnahmen) von Straßen erheben die Gemeinden als Straßenbaubehörde Erschließungsbeiträge entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung (zu Erschließungsbeiträgen siehe Verweis unter zugeordnete Links).
Mit der Anliegerbescheinigung wird der erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnungszustand eines Grundstückes dokumentiert.
Ansprechpartner
Herr Joachim Kipke
Funktion: Erster BürgermeisterÖffnungszeiten: N/A
Fristen
keine
Verfahrensablauf
Der Antrag muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers enthalten sowie das Grundstück bezeichnen (Straße, Hausnummer, Gemarkung und Flurnummer). Er kann auch formlos gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Eigentümernachweis
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Flurkartenauszug
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Lageplan
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ggf. Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Wohnungseigentümers
Kosten
Es fällt eine Gebühr an. Sie wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt und ist i.d.R. vom Verwaltungsaufwand abhängig.
Rechtsgrundlagen
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Art. 5 und Art. 5a Kommunalabgabengesetz (KAG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKAG-G1 -
§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der am 8. September 2015 geltenden Fassung
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BJNR003410960.html#BJNR003410960BJNG002304116
Weiterführende Links
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Erschließungsbeiträge; Erhebung
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/58886610491 -
Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/00888416102