Gemeindestraßen; Informationen zum Straßenbau
Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets.
Stand: 16. September 2026
Beschreibung
Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.
Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").
Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
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Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-9 -
Art. 47 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayStrWG-47
Weiterführende Links
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Straße und Verkehr
http://www.bauen.bayern.de/vum/index.php