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Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Stand: 04. Februar 2026
Beschreibung

Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

Ansprechpartner

Herr Steffen Hupp

Funktion: Sachbearbeiter

hupp@zell-main.de

+49 931 46878 33

Öffnungszeiten: N/A

Herr Chris Indrichovsky

Funktion: Sachbearbeiter

indrichovsky@zell-main.de

+49 931 46878 32

Öffnungszeiten: N/A

Frau Jutta Kansy

Funktion: Fachbereichsleiterin

kansy@zell-main.de

+49 931 46878 31

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sabine Linde

Funktion: Sachbearbeiterin

linde@zell-main.de

+49 931 46878 34

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage