Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Stand: 06. September 2026
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Herr Joachim Kipke
Funktion: Erster BürgermeisterÖffnungszeiten: N/A
Weiterführende Links
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Wärmenetze in Bayern
https://www.energieatlas.bayern.de/thema_energie/waermenetze