Lärmschutz; Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
- Immissionsschutz
- Lärmbelästigung
- Rasen mähen
- Rasenmäher
Stand: 04. September 2026
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Ansprechpartner
Herr Chris Indrichovsky
Funktion: SachbearbeiterÖffnungszeiten: N/A
Frau Jutta Kansy
Funktion: FachbereichsleiterinÖffnungszeiten: N/A
Rechtsgrundlagen
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Art. 7 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayImSchG-7
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage