Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
- Bauernmarkt
- Direktvermarkter
- Direktvermarktung
- Jahrmarkt
- Marktstand
- Spezialmarkt
- Weihnachtsmarkt
- Wochenmarkt
Stand: 21. September 2026
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Ansprechpartner
Herr Manuel Bandorf
Funktion: FachbereichsleiterÖffnungszeiten: N/A
Frau Christiane Diem
Funktion: SachbearbeiterinÖffnungszeiten: N/A
Verfahrensablauf
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.
Rechtsgrundlagen
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Marktsatzung
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§ 70 Gewerbeordnung (GewO)
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__70.html