Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
- Entente Florale
- Grünanlagen
- Grünanlagensatzung
- Grünflächenmanagement
Stand: 01. Oktober 2025
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
Ansprechpartner
Herr Chris Indrichovsky
Funktion: SachbearbeiterÖffnungszeiten: N/A
Frau Jutta Kansy
Funktion: FachbereichsleiterinÖffnungszeiten: N/A