Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg bei
- öffentlichen Grund-/Mittel- und Förderschulen;
- öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), zweistufigen Wirtschaftsschulen und drei- bzw. vierstufigen Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie
- öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsschulen mit Vollzeitunterricht
wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und finanziert.
Aufgabenträger sind für die öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen die kommunalen Schulaufwandsträger der Schulen; für die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schülerin oder der Schüler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Informationen zur Kostenfreiheit des Schulwegs finden Sie unter "Verwandte Themen".
Ansprechpartner
Frau Michaela Konrad
Funktion: SachbearbeiterinÖffnungszeiten: N/A
Herr Christian Öder
Funktion: Geschäftsleitender BeamterÖffnungszeiten: N/A
Die Aufgabenträger arbeiten untereinander und mit den Schulen zusammen. Die Belange der Schülerinnen und Schüler, der Schulen und der Aufgabenträger sind angemessen zu berücksichtigen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter setzt die Unterrichtszeit nach Maßgabe der Schulordnung im Benehmen mit dem Aufgabenträger fest.
Die Aufgabenträger erfüllen ihre Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personenverkehrs. Andere Verkehrsmittel, z. B. Schulbus, privates Kraftfahrzeug, Taxi oder Mietwagen, sind nur einzusetzen, soweit dies notwendig oder insgesamt wirtschaftlicher ist. Der Aufgabenträger kann seine Beförderungspflicht im Einzelfall dadurch erfüllen, daß er für den zumutbaren Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen eine Wegstreckenentschädigung anbietet.
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Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung – SchBefV)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchBefV/true -
Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG)
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchulKostG
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Schule in Bayern - Kostenfreiheit des Schulwegs
https://www.km.bayern.de/recht/rechtliche-fragen-und-antworten