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Wasserversorgung; Sicherstellung

Die öffentliche Versorgung der Haushalte mit Trinkwasser als eine Leistung der Daseinsvorsorge erfolgt durch die Kommunen, Kommunalbetriebe (Wasserversorgungsunternehmen) oder kommunale Zweckverbände.
  • Gartenanschluss; Grundstücksanschluss; Hausanschluss; Trinkwasserqualität;
  • Hygienevorschriften; Anschluss- und Benutzungszwang; Trinkwasserhygiene
  • Wasserversorgungsleitung, Wasserversorgungsbeiträge, Wasserversorgungsgebühren;
Stand: 07. Januar 2026
Beschreibung

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge (§ 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz) und ist in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis (Art. 57 Abs. 2 Gemeindeordnung).

Die Kommunen und Zweckverbände regeln über Satzungen den Umgriff ihres Versorgungsgebietes sowie die Höhe der Wasserversorgungsbeiträge und -gebühren. In den Versorgungsgebieten besteht i.d.R. ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Haben Sie Fragen zum Wasseranschluss (z. B. Grundstücksanschluss, Gartenanschluss), zu Beiträgen und Gebühren oder zur Qualität Ihres Trinkwassers, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde oder Ihre Stadt.

In Fachfragen der Trinkwasserhygiene wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsabteilung Ihres Landratsamtes.

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter "Verwandte Themen".

Ansprechpartner

Herr Steffen Hupp

Funktion: Sachbearbeiter

hupp@zell-main.de

+49 931 46878 33

Öffnungszeiten: N/A

Herr Chris Indrichovsky

Funktion: Sachbearbeiter

indrichovsky@zell-main.de

+49 931 46878 32

Öffnungszeiten: N/A

Frau Jutta Kansy

Funktion: Fachbereichsleiterin

kansy@zell-main.de

+49 931 46878 31

Öffnungszeiten: N/A

Frau Sabine Linde

Funktion: Sachbearbeiterin

linde@zell-main.de

+49 931 46878 34

Öffnungszeiten: N/A

Rechtsgrundlagen