Markt Zell am Main

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Einbahnstraßenregelung Hauptstraße

Der Marktgemeinderat stimmte mit einer Mehrheit von elf zu sechs Stimmen, der Verlängerung der Anordnung zur Maßnahme Einbahnstraße Hauptstraße, ausgenommen Bus- und Fahrradverkehr, wie bereits praktiziert, auf unbegrenzte Zeit zu. Geändert wird allerdings, dass der Beginn der Einbahnregelung nicht am Ortseingang Süd wie bisher, sondern an der Engstelle Weinhändlerschloss, Höhe Hauptstraße 18, liegt. Das Ende der Einbahnstraße ist unverändert die Einmündung Frühlingstraße. Die Neuregelung der Einbahnstraße gilt ab 1. Januar 2024.