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Fristen Pflichtumtausch Papierführerscheine

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Würzburg weist darauf hin, dass Papier-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gestaffelt bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen sind.
Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.